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Kinderrechte

Die Kinderrechtskonvention (KRK) ist ein internationales Menschenrechtsabkommen und umfasst universell gültige Rechte von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren. Aufgrund ihrer Verletzlichkeit brauchen Kinder besondere Rechte, welche sie in ihrer Entwicklung fördern und schützen. Die KRK wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Alle Staaten mit Ausnahme der USA haben die Konvention ratifiziert. Die Schweiz hat sich im Jahr 1997 dazu verpflichtet, die KRK umzusetzen.

 

 

 

 

Vier Grundprinzipien als Basis

Die KRK umfasst insgesamt 54 Artikel, welche die Rechte der Kinder sicherstellen sollen. Die Rechte basieren auf 4 Grundprinzipien:

  • Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 2)
  • Recht auf Wahrung des Kindeswohls (Art. 3)
  • Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung
  • (Art. 6)
  • Recht auf Anhörung und Partizipation (Art. 12)

Weitere Infos zu den Kinderrechten:

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